Wer und was ist betroffen?
Alle Industrieanlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ als IED-Anlage
aufgeführt werden, z.B. Anlagen aus der:
- Energiewirtschaft
- mineralverarbeitenden Industrie
- chemischen Industrie
- Abfallbehandlung
- Holz- und Papierindustrie
- Schlachtanlagen
- Nahrungsmittelindustrie
- Intensivtierhaltung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
- Industriekläranlagen
Noch nähere Informationen gewünscht?
Wir erzählen Ihnen gerne mehr.
Fristen: Ausgangszustandsbericht
Neuanlagen
Bei Beantragung der Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach dem 07.01.2013.
Bestandsanlagen
Für IED-Anlagen, für die eine Änderungsgenehmigung nach dem 07.01.2014 beantragt wurde bzw. wird.
Für alle IED-Anlagen, die vorher nicht unter der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) unterlagen, ab dem 07.07.2015.