IED-Anlagen Definition
Wer und was ist betroffen?
IED-Anlagen sind Industrieanlagen, die besondere Umweltauflagen erfüllen müssen.
In Deutschland regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), welche Anlagen als IED-Anlagen gelten. Diese Anlagen sind im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Einstufung als IED-Anlage ist wichtig für die Genehmigung und Überwachung, um sicherzustellen, dass die Emissionen möglichst gering bleiben und die Umwelt geschützt wird.
Beispiele für IED-Anlagen:
- Energiewirtschaft
- mineralverarbeitenden Industrie
- chemischen Industrie
- Abfallbehandlung
- Holz- und Papierindustrie
- Schlachtanlagen
- Nahrungsmittelindustrie
- Intensivtierhaltung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
- Industriekläranlagen
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Fristen: Ausgangszustandsbericht
Neuanlagen
Bei Beantragung der Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach dem 07.01.2013.
Bestandsanlagen
Für IED-Anlagen, für die eine Änderungsgenehmigung nach dem 07.01.2014 beantragt wurde bzw. wird.
Für alle IED-Anlagen, die vorher nicht unter der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) unterlagen, ab dem 07.07.2015.