IED-Anlagen Definition

Wer und was ist betroffen?

 

 

IED-Anlagen sind Industrieanlagen, die besondere Umweltauflagen erfüllen müssen.
In Deutschland regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), welche Anlagen als IED-Anlagen gelten. Diese Anlagen sind im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Einstufung als IED-Anlage ist wichtig für die Genehmigung und Überwachung, um sicherzustellen, dass die Emissionen möglichst gering bleiben und die Umwelt geschützt wird.

Beispiele für IED-Anlagen (gemäß 4. BImSchV)

  • Energiewirtschaft
  • mineralverarbeitenden Industrie
  • chemischen Industrie
  • Abfallbehandlung
  • Holz- und Papierindustrie
  • Schlachtanlagen
  • Nahrungsmittelindustrie
  • Intensivtierhaltung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
  • Industriekläranlagen

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Fristen: Ausgangszustandsbericht

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Neuanlagen

Bei Beantragung der Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach dem 07.01.2013.

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Bestandsanlagen

Für IED-Anlagen, für die eine Änderungsgenehmigung nach dem 07.01.2014 beantragt wurde bzw. wird.

Für alle IED-Anlagen, die vorher nicht unter der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) unterlagen, ab dem 07.07.2015.