IED-Anlagen Definition
Wer und was ist betroffen?
IED-Anlagen sind Industrieanlagen, die besondere Umweltauflagen erfüllen müssen.
In Deutschland regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), welche Anlagen als IED-Anlagen gelten. Diese Anlagen sind im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Einstufung als IED-Anlage ist wichtig für die Genehmigung und Überwachung, um sicherzustellen, dass die Emissionen möglichst gering bleiben und die Umwelt geschützt wird.
In Deutschland regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), welche Anlagen als IED-Anlagen gelten. Diese Anlagen sind im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Einstufung als IED-Anlage ist wichtig für die Genehmigung und Überwachung, um sicherzustellen, dass die Emissionen möglichst gering bleiben und die Umwelt geschützt wird.
Beispiele für IED-Anlagen (gemäß 4. BImSchV)
- Energiewirtschaft
- mineralverarbeitenden Industrie
- chemischen Industrie
- Abfallbehandlung
- Holz- und Papierindustrie
- Schlachtanlagen
- Nahrungsmittelindustrie
- Intensivtierhaltung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
- Industriekläranlagen
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Fristen: Ausgangszustandsbericht
Neuanlagen
Bei Beantragung der Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach dem 07.01.2013.
Bestandsanlagen
Für IED-Anlagen, für die eine Änderungsgenehmigung nach dem 07.01.2014 beantragt wurde bzw. wird.
Für alle IED-Anlagen, die vorher nicht unter der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) unterlagen, ab dem 07.07.2015.