Wer und was ist betroffen?

 

 

Alle Industrieanlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ als IED-Anlage
aufgeführt werden, z.B. Anlagen aus der:

  • Energiewirtschaft
  • mineralverarbeitenden Industrie
  • chemischen Industrie
  • Abfallbehandlung
  • Holz- und Papierindustrie
  • Schlachtanlagen
  • Nahrungsmittelindustrie
  • Intensivtierhaltung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
  • Industriekläranlagen

Noch nähere Informationen gewünscht?

Wir erzählen Ihnen gerne mehr.

Fristen: Ausgangszustandsbericht

P

Neuanlagen

Bei Beantragung der Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach dem 07.01.2013.

P

Bestandsanlagen

Für IED-Anlagen, für die eine Änderungsgenehmigung nach dem 07.01.2014 beantragt wurde bzw. wird.

Für alle IED-Anlagen, die vorher nicht unter der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) unterlagen, ab dem 07.07.2015.