IED-Richtlinie: Rechtsgrundlage für den Ausgangszustandsbericht

Worum geht es?

 

 

Ein Ausgangszustandsbericht (AZB) ist ein wichtiger Bestandteil der Umweltauflagen für bestimmte Industrieanlagen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die IED-Richtlinie (Industrial Emissions Directive = Industrieemissions-Richtlinie), die in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umgesetzt wird.

Mit der Umsetzung der IED-Richtlinie muss bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung genehmigungs­pflichtiger Anlagen (IED-Anlagen) ein Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser vorgelegt werden.

Als Mittel des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes dient der Ausgangszustandsbericht der Beweissicherung und stellt den Zustand des Bodens und des Grundwassers in Bezug auf die Stoffe, mit denen in dem Unternehmen umgegangen wird, dar. Der AZB dient dazu, um die Rückführungspflicht in den Ausgangszustand (siehe BImSchG § 5 Abs. 4) bei einer späteren Betriebsstilllegung erfüllen zu können.

Gesetzliche Grundlagen

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-RL)

§ 10 BImSchG, Absatz 1 a (Pflicht zur Erstellung eines AZB)

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IED-Anlage nach IED-Richtlinie - Rechtsgrundlage für den Ausgangszustandsbericht